Partnerschaft für Demokratie Steglitz-Zehlendorf
Für ein demokratisches Miteinander im Bezirk

Projektförderung 2024 für ein demokratisches Miteinander

Jedes Jahr werden durch den unabhängigen Begleitausschuss der „Partnerschaften für Demokratie“ in Steglitz-Zehlendorf Projektförderungen vergeben. Der Begleitausschuss, mit Personen aus freien Trägern und der Bezirksverwaltung besetzt, entscheidet über Eure/Ihre Projektidee im Frühjahr 2024.
Die Grundlagen der Entscheidungen finden sich in der „Richtlinie zur Förderung von Projekten der Demokratieförderung, der Vielfaltgestaltung und zur Extremismusprävention (Förderrichtlinie „Demokratie leben!“ 2020-2024) und in den Förderschwerpunkten der Partnerschaft Steglitz-Zehlendorf.


Die wichtigen Fragen kurz zusammengefasst:


Wer kann Anträge stellen?
freie, gemeinnützige Träger [und Privatpersonen, Initiativen ohne feste Organisationsstruktur: Infos siehe unten]
Für wen soll das Projekt sein?
Kinder, Jugendliche, Multiplikator:innen, Erwachsene
Wo soll das Projekt stattfinden?
Steglitz-Zehlendorf
Förderzeitraum:
01.03.2024 – 31.12.2024
Bis wann kann der Antrag gestellt werden?
Bis zum 15. Februar 2024
Was kann gefördert werden?
Sachmittel und Honorare (AV Hon KJH)

Was können Inhalte und Handlungsfelder sein?

Fehl- und Desinformation, Verschwörungsideologien und ihre Gefahren für unsere plurale demokratische Gesellschaft sind das Rahmenthema, das die Partnerschaft für Demokratie 2024 im Bezirk besonders in den Blick nehmen möchte.


Sie haben eine Idee und möchten einen Projektantrag stellen? Lassen Sie sich beraten!
Für die Antragstellung wenden Sie sich bitte an uns, das heißt an die Koordinierungs- und Fachstelle im Bezirk.
Bitte beachten Sie, im Aktionsfonds können Anträge nur von Trägern gestellt werden, die als juristische Person (z.B. Stiftung, gGmbH oder e.V.) organisiert sind. Privatpersonen/Initiativen können mit Anbindung an einen Träger Projektanträge stellen. Projektanträge können bis zum 15. Februar 2024 eingereicht werden. Der maximale Projektzeitraum ist 01. März 2024 – 31. Dezember 2024. Der Förderrahmen umfasst maximal 5.000 Euro.
Die Bewilligung findet unter Vorbehalt der aktuellen Haushaltssituation im Bund statt.

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